Sachsen-Anhalt verabschiedet als zweites Bundesland Bibliotheksgesetz

Kultur

In seiner heutigen Sitzung ist der Landtag von Sachsen-Anhalt der Empfehlung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur gefolgt und hat das Bibliotheksgesetz beschlossen.

Dazu erklärt Corinna Reinecke, kulturpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion: „Es ist ein Erfolg, dass wir ein solches Bibliotheksgesetz für Sachsen-Anhalt auf den Weg gebracht haben. Damit ist Sachsen-Anhalt nach Thüringen das zweite Bundesland mit einem Bibliotheksgesetz.

Das Gesetz wird dazu beitragen, die öffentliche Wahrnehmung der Bibliotheken entsprechend ihrer hohen Bedeutung zu verbessern, ihre Position im Hinblick auf die Sicherung der finanziellen und sächlichen Rahmenbedingungen zu stärken. Es legt wesentliche Aufgaben und Zielstellungen für den Betrieb von Bibliotheken fest.

Darüber hinaus beschreibt es zum einen die wesentlichen Bibliothekstypen und ihre Aufgaben, die Kooperations- und Vernetzungsstrukturen sowie die Fördermöglichkeiten. Zum andern verankert das Gesetz aber auch die Landesfachstelle als wesentliches Bindeglied sowie Planungs- und Beratungsstelle für die Bibliotheken im Land.

Der Wert eines Bibliotheksgesetzes für unser Land bemisst sich an der künftigen Ausgestaltung des Gesetzes und Wertschätzung der Bibliotheken vor Ort. Die SPD wird sich auch in den nächsten Jahren dafür einsetzen, dass die Bibliotheken verlässliche Rahmenbedingungen für ihre wichtige Arbeit vorfinden.“

 

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